Am 1. Oktober 2022 tritt jener Teil der Ökosozialen Steuerreform in Kraft, der die Bepreisung des CO₂-Ausstoßes vorsieht. Unternehmen, die fossile Energieträger (z.B. Mineralöl, Erdgas und Kohle) in Österreich herstellen oder importieren, müssen pro Tonne CO₂ 30 Euro CO₂-Steuer abführen. Durch die CO₂-Bepreisung soll ein Anreiz geschaffen werden, auf CO₂-intensive Energiequellen zu verzichten und auf klimafreundlichere Energiequellen umzusteigen. Die Mehrkosten, die den Österreicherinnen und Österreichern dadurch entstehen, sollen durch den Klimabonus und den Anti-Teuerungsbonus ausgeglichen werden.
Regionaler Klimabonus
Alle natürlichen Personen, die im aktuellen Kalenderjahr an zumindest 183 Tagen im Inland ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, haben Anspruch auf den regionalen Klimabonus.
Für Kinder, für die im aktuellen Jahr für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat der Familienbeihilfebezieher Anspruch auf 50% des Klimabonus.
Höhe des Klimabonus 2022
Der Klimabonus 2022 besteht aus einem Sockelbetrag von 250 Euro und einem Sonderzuschlag, dem sogenannten Anti-Teuerungsbonus. Die Höhe des Anti-Teuerungsbonus beträgt – angelehnt an den Klimabonus – 250 Euro bzw. 125 Euro für Kinder (siehe oben).
Höhe des Klimabonus ab 2023
In den Folgejahren besteht der Klimabonus aus einem Sockelbetrag von 250 Euro und dem Regionalausgleich. Für den Regionalausgleich sind abhängig vom Wohnort vier Kategorien vorgesehen. Er beträgt für Personen mit Hauptwohnsitz der „Kategorie 1“ 0% vom Sockelbetrag, in der „Kategorie 2“ 33%, in der „Kategorie 3“ 66% und in der „Kategorie 4“ 100% des Sockelbetrages. Wien fällt beispielsweise unter die Kategorie 1 und Wiener Neustadt unter die Kategorie 2.
Auszahlung
Die Auszahlung des Klimabonus für das Jahr 2022 erfolgt automatisch bis Mitte Oktober, wenn der Hauptwohnsitz bis dahin an 183 Tage bestanden hat. Werden die 183 Tage erst später erreicht, dann erfolgt die Auszahlung im Februar 2023.
Der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus werden auf das Bankkonto ausbezahlt, welches auf FinanzOnline hinterlegt ist. Ist keine Bankverbindung bekannt, wird ein RSa-Brief mit Gutscheinen versandt.
Steuerliche Behandlung
Im Einkommensteuergesetz wurde der Klimabonus (Sockelbetrag) zur Liste der steuerfreien Einnahmen hinzugefügt. Der Klimabonus unterliegt daher nicht der Einkommensteuer.
Der Anti-Teuerungsbonus ist bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro steuerfrei. Bei einem höheren Einkommen unterliegt der Anti-Teuerungsbonus der Einkommensteuer und kann entsprechend eine Pflichtveranlagung auslösen.
Tipp:
Achten Sie darauf, dass Ihre Bankverbindung auf FinanzOnline immer aktuell ist, damit die Auszahlung auch in den Folgejahren reibungslos funktioniert. Mehr Infos dazu erhalten Sie auf https://www.klimabonus.gv.at/.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen uns unter 0664/889 220 44 oder unter office[a]ak-steuerberatung.at, gerne stehen wir Ihnen auch über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
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