Steuerliche Neuerungen 2023

Wie jedes Jahr gibt es auch 2023 wieder etliche steuerliche Neuerungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen überblicksmäßig zusammengefasst.

Senkung des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuertarifs

In den Vorjahren wurden die erste und die zweite Stufe des Einkommensteuertarifs abgesenkt und 2023 folgt die Senkung der dritten Stufe. Die Absenkung erfolgt ab 1. Juli 2023 von 42 % auf 40 %. Vereinfachend wird ein Mischsatz von 41 % für das ganze Jahr 2023 angewandt.

Die Körperschaftsteuer beträgt für das Kalenderjahr 2023 24% und für die Kalenderjahre ab 2024 23%. Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer bleibt von der Änderung unberührt.

Erhöhung der Progressionsstufen

Mit der Absicht die „kalte Progression“ abzuschaffen werden künftig die Grenzbeträge der Progressionsstufen des Tarifs (ausgenommen die 55-%-Stufe) sowie bestimmte Absetzbeträge jährlich angehoben. Die Werte für 2023 wurden folgendermaßen festgelegt:

Tarifstufen 2023 in €Steuersatz
bis 11.6930 %
über 11.639 – 19.13420 %
über 19.134 – 32.07530 %
über 32.075 – 62.08041 %
über 62.080 – 93.12048 %
über 93.120 – 1 Mio.50 %
über 1 Mio.55 %

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von € 800,00 auf € 1.000,00 angehoben. Bei betrieblichen Einkünften gilt die Erhöhung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

Investitionsfreibetrag

Ein neuer Investitionsfreibetrag (IFB) kann bei Anschaffung oder Herstellung von bestimmten abnutzbaren Wirtschaftsgütern ab 1.1.2023 als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sofern die Nutzungsdauer vier Jahre übersteigt.

Der Investitionsfreibetrag beträgt grundsätzlich 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Ökologisierung erhöht er sich auf 15 %. Wird der Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, steht der Investitionsfreibetrag nicht zu.

Erhöhung des Gewinnfreibetrages

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, wird der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15% erhöht. Der steuerfreie Grundfreibetrag für den kein Investitionserfordernis besteht beträgt daher bis zu € 4.500 (bisher bis zu € 3.900).

Senkung des Dienstgeberbeitrags

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wurde von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Ein interner Aktenvermerk berechtigt dazu den Beitrag zu senken.

Erhöhung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages

Der Familienbonus wurde rückwirkend mit Jänner 2022 pro Kind jährlich von € 1.500 auf maximal € 2.000 erhöht. Für Kinder über 18 Jahre steigt der Maximalbetrag auf € 650 pro Jahr.

Für Geringverdiener wird der Kindermehrbetrag von € 250 Euro auf € 550 pro Jahr angehoben. Diese Änderung gilt bereits ab der Veranlagung 2022.

Mehr Infos dazu erhalten Sie auf https://www.wko.at/service/steuern/News-zu-Steuerthemen.html

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen uns unter 0664/889 220 44 oder unter office[at]ak-steuerberatung.at, gerne stehen wir Ihnen auch über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

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