Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbarem Anlagevermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen neben der Abschreibung ein Investitionsfreibetrag (IFB) in Höhe von 10% bzw. 15% als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Höhe des Investitionsfreibetrags Der Investitionsfreibetrag beträgt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind,
WeiterlesenAutor: Aigner & Kleindienst Steuerberatungs GmbH
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Ab Mitte Mai 2023 können Kleinst- und Kleinunternehmen einen Antrag auf Energiekostenzuschuss bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG stellen. Der Zuschuss soll dabei helfen, die hohen Energiekosten abzufedern. Abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz werden Zuschüsse zwischen € 110 und € 2.475 gewährt. Kleinst- und Kleinunternehmen Unter die Definition
WeiterlesenKlimabonus – steuerfreier Zuschuss?
Am 1. Oktober 2022 tritt jener Teil der Ökosozialen Steuerreform in Kraft, der die Bepreisung des CO₂-Ausstoßes vorsieht. Unternehmen, die fossile Energieträger (z.B. Mineralöl, Erdgas und Kohle) in Österreich herstellen oder importieren, müssen pro Tonne CO₂ 30 Euro CO₂-Steuer abführen. Durch die CO₂-Bepreisung soll ein Anreiz geschaffen werden, auf CO₂-intensive
Weiterlesen50% Lockdown-Umsatzersatz für Dezember 2020
Unternehmen, die aufgrund der staatlichen Anordnung auch im Dezember 2020 geschlossen bleiben mussten, wird ein Umsatzersatz von 50% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll das Überleben von Unternehmen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen sicherstellen. Anspruch haben Unternehmen, die direkt von den Einschränkungen der 2. und/oder der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Weiterlesen80% Lockdown-Umsatzersatz
Unternehmen, die von der behördlichen Schließung aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) oder der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) betroffen sind, wird ein Umsatzersatz von 80% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll den Unternehmerinnen und Unternehmern dabei helfen ihre Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Voraussetzungen Anspruch auf den Umsatzersatz haben
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