Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Ab Mitte Mai 2023 können Kleinst- und Kleinunternehmen einen Antrag auf Energiekostenzuschuss bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG stellen. Der Zuschuss soll dabei helfen, die hohen Energiekosten abzufedern. Abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz werden Zuschüsse zwischen € 110 und € 2.475 gewährt.

Kleinst- und Kleinunternehmen

Unter die Definition Kleinst- und Kleinunternehmen fallen jene Unternehmen, deren Jahresumsatz zwischen dem Mindestbetrag von € 10.000 und dem Höchstbetrag von € 400.000 liegt.

Förderhöhe

Die Höhe des Energiekostenzuschusses wird anhand eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Der Nachweis über die Energieintensität entfällt.

Der Förderbetrag wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein und liegt abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz zwischen € 110 und € 2.475.

Antragstellung

Die Einreichung und die Abwicklung werden von der FFG durchgeführt, die ab 17. April 2023 die Möglichkeit eines Selbst-Checks anbietet. Auf Basis einer Check-Liste erhält der Antragsteller Informationen, welche Vorbereitungen für die Antragstellung notwendig sind.

Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 online bei der FFG gestellt werden, ohne sonstige Belege oder Steuerunterlagen mitzuschicken.

Da die Antragstellung weitgehend automatisiert ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eine Handysignatur muss vorhanden sein.
  2. Ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) muss eingerichtet sein.
  3. Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Tipps

Überprüfen Sie, ob Ihre Handysignatur und Ihr Zugang zum USP eingerichtet sind, falls nicht, sollten Sie sich so rasch wie möglich darum kümmern, denn die Freischaltung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem sollten Sie im USP überprüfen, ob die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hinterlegt ist und alle anderen Angaben korrekt sind.

Zusätzliche Infos finden Sie unter:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen

Unternehmensserviceportal (USP)

https://www.usp.gv.at/

Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria (ÖNACE 2008)

https://www.statistik.at/datenbanken/klassifikationsdatenbank

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt und eine individuelle Beratung nicht ersetzt. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Sie erreichen uns unter 0664/889 220 44 oder unter office[at]ak-steuerberatung.at, gerne stehen wir Ihnen auch über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert