Positiver Corona-Test – Was nun?

Immer mehr Menschen in Österreich werden positiv auf das Covid-19-Virus getestet und erhalten einen Absonderungsbescheid. Dieser Bescheid verpflichtet die Betroffenen sich bis zur Aufhebung des Bescheides in häusliche Quarantäne zu begeben. Für selbständig Tätige hat dies zur Folge, dass sie ihr Unternehmen nicht oder nur eingeschränkt weiterführen können und es

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Ausfallsbonus – erste Frist endet am 15. April 2021

Der Ausfallsbonus soll Unternehmen unterstützen, die durch die Ausbreitung von COVID-19 Umsatzausfälle erleiden oder bereits erlitten haben und die weder im Lockdown geschlossen waren noch für den Lockdown-Umsatzersatz antragsberechtigt sind. Mit dem Ausfallsbonus soll die Zahlungsfähigkeit erhalten und Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen überbrückt werden, die im Zusammenhang mit der Ausbreitung von

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Ausfallbonus für November und Dezember 2020

Der Ausfallsbonus soll Unternehmen unterstützen, die durch die Ausbreitung von COVID-19 Umsatzausfälle erleiden oder bereits erlitten haben und die weder im Lockdown geschlossen waren noch für den Lockdown-Umsatzersatz antragsberechtigt sind. Mit dem Ausfallsbonus soll die Zahlungsfähigkeit erhalten und Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen überbrückt werden, die im Zusammenhang mit der Ausbreitung von

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50% Lockdown-Umsatzersatz für Dezember 2020

Unternehmen, die aufgrund der staatlichen Anordnung auch im Dezember 2020 geschlossen bleiben mussten, wird ein Umsatzersatz von 50% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll das Überleben von Unternehmen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen sicherstellen. Anspruch haben Unternehmen, die direkt von den Einschränkungen der 2. und/oder der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

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80% Lockdown-Umsatzersatz

Unternehmen, die von der behördlichen Schließung aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) oder der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) betroffen sind, wird ein Umsatzersatz von 80% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll den Unternehmerinnen und Unternehmern dabei helfen ihre Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Voraussetzungen Anspruch auf den Umsatzersatz haben

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