Reform der Finanzverwaltung

Die Reform und die damit verbundene Neuorganisation der Finanzverwaltung ist aufgrund der Corona-Krise verspätet mit 1.1.2021 in Kraft getreten. Durch die Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung sollen die Verfahren verkürzt und das Service für die Steuerpflichtigen verbessert werden. Durch die Schaffung des Amtes für Betrugsbekämpfung soll außerdem gezielter gegen Betrug

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50% Lockdown-Umsatzersatz für Dezember 2020

Unternehmen, die aufgrund der staatlichen Anordnung auch im Dezember 2020 geschlossen bleiben mussten, wird ein Umsatzersatz von 50% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll das Überleben von Unternehmen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen sicherstellen. Anspruch haben Unternehmen, die direkt von den Einschränkungen der 2. und/oder der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

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80% Lockdown-Umsatzersatz

Unternehmen, die von der behördlichen Schließung aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) oder der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) betroffen sind, wird ein Umsatzersatz von 80% des Umsatzes des Vergleichszeitraums gewährt. Diese Unterstützungsmaßnahme soll den Unternehmerinnen und Unternehmern dabei helfen ihre Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Voraussetzungen Anspruch auf den Umsatzersatz haben

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